Ihr Fachanwalt für
Familienrecht
Familienangelegenheiten betreffen Ihren persönlichsten Lebensbereich. Gerade hier ist das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant besonders wichtig.
Ich berate, vertrete und betreue Sie vor und während der Trennungsphase und im Scheidungsverfahren.
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche verfolge ich konsequent und zielstrebig.
Meine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht kommt Ihnen gerade bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie vorhandener Immobilien besonders zugute.
Häufig kommt es vor, dass sich Ehegatten einig sind und rasch geschieden werden möchten. In diesen Fällen kann die Scheidungsvorbereitung von nur einem Anwalt übernommen werden. Auch hier kann ich die ausführliche Beratung und Vertretung garantieren.
Ich erstelle und prüfe für Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Kompetente Beratung können Sie auch in Fragen des Elternunterhalts von mir erwarten.
- Trennung
- Trennungsunterhalt
- Zuweisung Ehewohnung
- Ehescheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ehevertrag
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt Ehegatte, Kind
- Versorgungsausgleich
- Erbvertrag
- Erb- und Pflichtteilsrecht
- Testament
- Vorsorgevollmacht
- Elternunterhalt
Qualifikation Fachanwalt
Durch meine langjährige berufliche Erfahrung, die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen sowie kontinuierliche Fortbildung habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den entsprechenden Rechtsgebieten.
Die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer München verliehen, da mein Wissen auf diesen Fachgebieten deutlich höher ist, als bei einem durchschnittlichen Anwalt.
Damit das Wissen des Fachanwalts stets aktuell bleibt, muss er sich regelmäßig fortbilden und die Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.