Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht passt sich ständig durch neue Rechtsprechung und eine sich stetig wandelnde Gesetzgebung an die Bedürfnisse in diesem existenziellen Lebensbereich an.
Um für Sie ein höchstmögliches Maß an Qualität in meiner anwaltlichen Beratung und Tätigkeit sicherzustellen, habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel erworben und bilde mich in diesem Bereich laufend fort.
Ich prüfe und erstelle für Sie Miet-, Pacht- und Kaufverträge.
Ich berate und unterstütze Sie konsequent und zielstrebig bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Einzug von Mietrückständen, Zwangsräumungen sowie Mieterhöhungen.
Weiter berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen die im Zusammenhang mit einem Maklerauftrag stehen – sowohl auf Makler-, als auch auf Auftraggeberseite.
Ich berate und vertrete Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter, Mieter, Grundstücks- und Immobilienverwalter, Hausverwaltungen, mittelständische Unternehmen, Makler und Privatpersonen
Für meine Mandanten stehe ich nicht nur als einmaliger Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung.
- Eigenbedarfskündigung
- Fristlose Kündigung
- Kündigung Mietrückstand
- Kündigungsschutz
- Mieterhöhung
- Mietzinsinkasso
- Räumung / Zwangsräumung
- Prüfung / Erstellung Mietvertrag
- Wirksamkeit von Vertragsklauseln
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen von Eigentümerversammlungen
- Gewerbemietvertrag
- Maklervertrag
- Maklerprovision
Qualifikation Fachanwalt
Durch meine langjährige berufliche Erfahrung, die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen sowie kontinuierliche Fortbildung habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den entsprechenden Rechtsgebieten.
Die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer München verliehen, da mein Wissen auf diesen Fachgebieten deutlich höher ist, als bei einem durchschnittlichen Anwalt.
Damit das Wissen des Fachanwalts stets aktuell bleibt, muss er sich regelmäßig fortbilden und die Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.